Verpflichtungen

Regeln der europäischen Biologen (ECBA) - Code of professional conduct

  • Europäische Biologen/innen sollen ein hohes Maß an Fachkenntnis und Kompetenz bewahren und die biologischen Wissenschaften in ehrenwerter Weise ausüben.
  • Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufs an hohe Standards wissenschaftlicher Methodik sowie an wissenschaftliche Grundregeln halten, unabhängig von ihrer politische Einstellung, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Herkunft
  • Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufes verantwortlich gegenüber der gesamten Gesellschaft verhalten und mit ihr kommunizieren.
  • Europäische Biologen/innen sollen sich ihrer Verantwortlichkeit für die Auswirkungen ihres beruflichen Handelns auf die Natur und die Gesellschaft bewußt sein.
  • Europäische Biologen/innen sollen das Leben in jeglicher Form, Ökosysteme sowie die Umwelt als Ganzes respektieren.
  • Europäische Biologen/innen sollen sich über neue Entwicklungen und Denkmodelle im Bereich der Biologie auf dem laufenden halten.

Vorgaben der VSÖ und der GFÖ

  • Datenerhebungen sollen sorgfältig, unter Angabe der jeweils verwendeten Methodik und unter größtmöglicher Rücksicht auf das jeweilige Ökosystem sowie unter Einschätzung des jeweils erforderlichen Untersuchungsumfanges und der Aussageschärfe durchgeführt worden sein.
  • Alle relevanten Zusammenhänge sollen dargestellt sein, insbesondere politische Vorgaben zumindest im Sinne einer Zieldefinition erkannt, dargestellt und kommentiert werden.
  • Grundlagen und Erkenntnisweg sollen für die getroffenen Aussagen dargelegt und eine klare Differenzierung von eigenen Daten, fremden Daten, Theorien, Hypothesen, Meinungen und Ideen erkennbar sein; Ergebnisteil und Diskussions- bzw. Bewertungsteil sollen getrennt sein.
  • Aussagen sollen nur zu Bereichen getroffen werden, in denen über ausreichendes Wissen verfügt wird, sowie die Kenntnis des aktuellen Wissensstandes und der Literatur zum Thema erkennbar sein.
  • Bewertungen solen aus nachvollziehbaren Bewertungstheorien erarbeitet werden. Dabei ist ebenfalls deutlich zwischen Faktenlage, Interpretation, Prognose und Einbeziehung gesellschaftlicher Zielvorgaben zu trennen.
  • Aufstellung von Entwicklungszielen sollen aus der Darstellung von Veränderungen in Ökosystemen und der Wichtung dieser Veränderungen erarbeitet werden.
  • Fähigkeit zur Abwägung unterschiedlicher Interessen und gegebenenfalls eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen erkennbar sein, indem möglichst Interessen verschiedener Naturnutzer sowie Informationen verschiedener Disziplinen begründet gegeneinander abgewogen und Lösungsbeispiele angeboten werden.
  • Darstellung der Ergebnisse soll auch für Fachfremde nachvollziehbar sein; dabei ist auf eine übersichtliche Gliederung des Textes, auf eine Erklärung der Fachausdrücke und ausreichende Kartenlegenden zu achten.

Erklärung aus unserem Qualitätssicherungshandbuch

Im Qualitätssicherungshandbuch (QSH) wird das Qualitätssicherungssystem der OWL Umweltanalytik GmbH dargestellt. Für alle Mitarbeiter besteht die Verpflichtung, die für ihr Tätigkeitsgebiet festgelegten Regelungen einzuhalten.

Das technische Urteil der OWL Umweltanalytik GmbH ist weder Beeinträchtigungen durch kommerzielle Einflüsse ausgesetzt noch können außen stehende Personen oder Organisationen auf die Untersuchungs- und Prüfungsergebnisse oder sonstige Dienstleistungen wie z.B. Beratungen, Probenahmen und Begutachtungen Einfluss nehmen.

Das Unternehmen befasst sich nicht mit Tätigkeiten, die das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beurteilung und Integrität bezüglich seiner Prüftätigkeiten oder sonstigen Dienstleistungen gefährden können.

Die Vergütung des Personals ist weder von der Durchführung der Tätigkeit, der Anzahl der durchgeführten Probenahmen, Beratungen oder Begutachtungen noch von deren Ergebnissen abhängig.

Leopoldshöhe, 02.05.2003 Dr. Reinhard Noll