Unsere Leistungen

Leistungen im Bereich Abwasser

OWL Umweltanalytik GmbH berechnet für seine Kunden die Abwasserabgabe unter Zugrundelegung der Daten des Erlaubnisbescheides und Gesetzeslage und aktuellen Rechtsprechung. Wir erklären Ihnen, welche Einsparung sich für Ihre Einleitung ergeben kann, wenn der Betreiber die Möglichkeiten des § 4 Abs. 5 des AbwAG optimal nutzt. Wir beraten Sie und zeigen die Konsequenzen sowie die rechtlichen Möglichkeiten auf, wenn die amtliche Überwachung die Überschreitung eines erklärten Überwachungswertes bekanntgibt.

Momentan vertrauen uns mehr als einhundert Anlagenbetreiber die Einsparung ihrer Abwasserabgabe an und sparen damit rund 2.000.000 € jährlich ein.

Was geschieht bei einer Überschreitung eines Überwachungswertes aus dem Bescheid, wann muss der Anlagenbetreiber einen Überwachungswert nach § 6 AbwAG erklären, wie erhöht sich die Abgabe bei einer Überschreitung und was kann man gegen die dann oft in Millionenhöhe anfallende Abgabe unternehmen? Fragen Sie uns, lassen Sie sich die Materie erläutern und uns prüfen, was unternommen werden kann.

Unser Service

  • Erstellung unterschriftsreifer Anträge für Erklärungen nach § 4 Abs. 5 AbwAG.
  • Durchführung der geforderten Untersuchungen nach der vorgeschriebenen Logistik in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner
  • Erstellung der Nachweise für die zuständige Behörde
  • Prüfung Ihrer Abwasserabgabenbescheide

Alle direkten Abwassereinleitungen in öffentliche Gewässer unterliegen sowohl einer amtlichen Überwachung als auch einer Selbstüberwachung, die in einem Erlaubnisbescheid geregelt sind. Diese stützen sich auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Landeswassergesetz (LWG), das Abwasserabgabengesetzt (AbwAG) und die Abwasserverordnung (AbwV), die zuletzt im September 2014 geändert wurde. Für kommunale Kläranlagen gilt zudem die Selbstüberwachungsverwaltungsvorschrift (SüwV-kom). Diese sieht regelmäßige Untersuchungen von Zu- und Ablauf einer Kläranlage, von Teilströmen und – sofern es sich um eine Belebungsanlage handelt – auch des Belebtschlammes durch das Betriebspersonal vor. Alle physikalischen und chemischen Untersuchungen müssen nach den in der AbwV vorgeschriebenen Verfahren (DIN, CEN, DEV) vorgenommen werden. Alternativverfahren dürfen nur dann als gleichwertig eingesetzt werden, wenn umfangreiche Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen beachtet werden. Die Referenzverfahren bleiben das Maß für die Betriebsanalytik.

Ein Messwert ist immer nur ein Schätzwert der tatsächlichen Größe.

Die Praxis zeigt, dass die Messergebnisse unterschiedlicher Verfahren – hier das DIN-, dort das Alternativverfahren (Küvettentest) – zwar gut übereinstimmen können, aber in manchen Fällen auch beträchtlich voneinander abweichen können. In der Regel wird im Küvettentest ein erheblich geringeres Aliquot der Probe eingesetzt, so dass der numerische Messfehler sich bei der Umrechnung auf die Bezugsgröße von einem Liter potenziert. Störstoffe können im vereinfachten Verfahren nicht erkannt und nicht berücksichtigt werden. Im Streitfall werden die Ergebnisse der Alternativverfahren meist nicht anerkannt; sie sind für die Untersuchungen im Rahmen eines Messprogramms nach § 4 Abs. 5 AbwAG in NRW zudem nicht zulässig.

Die mikroskopische Untersuchung des Belebtschlammes und die zugehörige Dokumentation sind monatlich vorgeschrieben. Hierzu gehören neben einem gut ausgestatteten Mikroskop mit Phasenkontrast auch die Kenntnis der Gerätetechnik (Einstellung der Beleuchtung nach KÖHLER, Justierung der Phasenkontrastringe usw.) sowie die Fähigkeit zur Interpretation des mikroskopischen Bildes. Für mehr als 70 Kläranlagen führen wir regelmäßig die mikroskopische Untersuchung des Belebtschlammes durch, fertigen mit modernster Kameratechnik (14 Megapixel) digitale Farbaufnahmen an, bilden eine Auswahl im Prüfbericht ab und kommentieren fachlich kompetent den Befund.

Unser Service

  • Übernahme der kompletten Analytik nach SüwV-kom in Verbindung mit integrierten Messprogrammen, Probenahmeplänen und Gefäßstellung
  • mengenproportionale Beprobungen der Zuläufe für Ganglinien oder Bemessungen
  • Berechnung und Darstellung in Form von Exceltabellen
  • mikroskopische Untersuchungen des Belebtschlammes mit digitalen Abbildungen und schriftlicher Beurteilung

Die Überwachung der Indirekteinleiter hat in den letzten Jahrzehnten zu einer erheblichen Verminderung der Ausbreitung von Schadstoffen durch Vermeidung und Zurückhaltung am Ort der Entstehung geführt. Alle in das Schmutzwasserkanalsystem einer Kommune eingeleiteten Abwässer müssen die Bedingungen der örtlichen Entwässerungssatzung erfüllen. Dies schließt vor allem die Indirekteinleitung von Konzentraten, nicht oder schwer abbaubaren oder toxischen Stoffen ebenso aus wie die von allen Materialien, die Kanäle verstopfen, aushärten oder Rohrwandungen beschädigen könnten. Viele Gemeinden sind sich der Möglichkeiten Ihrer Entwässerungssatzungen oft nicht bewusst, was die Möglichkeit der für Einleiter kostenpflichtigen Untersuchungen anbelangt.

Alle einem Anhang der AbwV unterliegenden Indirekteinleiter gefährlicher Abwässer müssen von der zuständigen Wasserbehörde durch einen Bescheid genehmigt und amtlich überwacht werden. Gleichzeitig werden in diesen Genehmigungen auch Selbstüberwachungspflichten auferlegt, die in der Regel durch Fremdlabore durchgeführt werden. Dem Betreiber von Kanalnetz und Kläranlage sowie der Genehmigungsbehörde müssen die Ergebnisse der Selbstüberwachung zeitnah übermittelt werden. Sofern Behörden eine Datenschnittstelle (LINOS) betreiben, übertragen wir diese Daten auch digital.

Unser Service

  • Durchführung der Indirekteinleiterüberwachung im Rahmen der Selbstüberwachung
  • Durchführung der amtlichen Indirekteinleiterüberwachung im Auftrag derBehörde
  • Weiterleitung der Ergebnisse an die zuständigen Stellen
  • Beratung der Indirekteinleiter in allen fachlichen Fragen
  • Hilfe bei der Konsensfindung mit den zuständigen Behörden und Kommunen

Senden Sie uns doch einfach die Auflagen der Behörden in Kopie zu und erwarten unser Angebot

Leistungen im Bereich Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser

Von den im Mittel knapp 800 Liter Niederschlag pro Quadratmeter und Jahr in Deutschland werden etwa 100 Liter direkt durch Verdunstung und weitere 300 Liter indirekt durch die grünen Pflanzen als Wasserdampf wieder in die Atmosphäre abgegeben. Mit der Zunahme der Versiegelung von Flächen gelangen inzwischen weitere knapp 300 Liter in unsere Oberflächengewässer, so dass nur noch etwa 80 Liter im Untergrund des Bodens versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen. In zunehmendem Umfang wird dieses Wasser durch die Anreicherung mit Schadstoffen etwa bei der Passage von Altlasten sowie stark gedüngten landwirtschaftlichen Nutzflächen oder durch Unfälle bzw. kontaminierte Böden unbrauchbar für Trinkwasserzwecke. Nur etwa 40 Liter, also nur 5 % des Niederschlages, stehen als Reservoir zur Trinkwassergewinnung zur Verfügung, oftmals weit entfernt von den Orten, an denen der größte Bedarf besteht. Vermehrt muss deshalb indirekt (Uferfiltrat von Flüssen) oder direkt (Talsperren, Flusswasser) Oberflächenwasser für Trinkwasserzwecke aufbereitet werden.

Unser Service

  • Beprobung von Grund- und Oberflächenwasser nach vorgeschriebenen Verfahren
  • Interpretation der vom Kooperationspartner durchgeführten chemischen Analytik
  • Beurteilung der Wasserbeschaffenheit im Hinblick auf Kontaminationen mit Schadstoffen (Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe, Pflanzenschutzmittel, Mikroschadstoffe usw.)

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Abfallwirtschaft grundlegend gewandelt. Was früher mehr oder weniger wahllos einer Deponie zugeführt und vergraben wurde, wird heute schon beim Erzeuger getrennt, recycelt und einer Verwertung zugeführt. Restmüll wird thermisch verwertet, ehemalige Deponien mit Wertstoffen sogar wieder geöffnet (urban mining).

Für eine Vielzahl von ehemaligen oder noch betriebenen Deponien sowie von Altlasten gibt es im Rahmen von Bescheiden oder Planfeststellungen Auflagen zur regelmäßigen Untersuchung von Sicker-, Oberflächen- und Grundwässern. Diese sind mit definierten Probenahmebedingungen und detaillierten Parameterlisten zu untersuchen. Ökotoxikologische Untersuchungen (z.B. Daphnientest, Algenzellvermehrungshemmtest) ergänzen die Palette und vereinfachen die Interpretation.

Die Beprobung einer Messstelle muss so erfolgen, dass nicht das abgestandene Wasser aus der Messstelle, sondern das nachströmende Grundwasser erfasst wird. Das mehrfache Abpumpen des Inhalts einer Messstelle kostet Arbeitszeit und erfordert einen höheren Geräteeinsatz. In Ausschreibungen, bei denen der niedrigste Preis als der wirtschaftlichste gilt, sollte die Probenahme deshalb detailliert beschrieben und deren Einhaltung genauestens dokumentiert werden.

OWL Umweltanalytik verfügt über ein umfangreiches Equipment sowie die vorgeschriebenen Schulungen und führt die Probenahme gewissenhaft durch. Je nach Anforderung werden die Proben in vorkonfektionierte Einmalgefäße überführt, um Kontaminationen und Verluste durch unsachgemäße Handhabung zu vermeiden

Unser Service

  • Probenahme sowie Durchführung aller notwendigen Messungen vor Ort
  • Beurteilung der von unseren Kooperationspartnern erhobenen Analytik
  • Unterstützung in Besprechungen mit zuständigen Behörden über Änderungen und Anpassungen der Auflagen
  • Vermittlung an Fachleute in Fragen, in denen uns das notwendige Wissen fehlt

In der Limnologie, der Lehre vom Leben der Binnengewässer, unterscheiden man zwischen stehenden und fließenden Gewässern sowie Ästuaren, in denen sich die Binnengewässer mit dem Meer vermischen. Auch wenn der Gegenstand der Forschung im eigentlichen Sinn das Wasser und seine biologische Besiedlung darstellt, muss der Limnologe die engen Verflechtungen mit dem Umfeld (Ufer, Sedimente, Sohle, Atmosphäre) in seine Überlegungen mit einbeziehen.

Die Limnologen in Deutschland sind in der DGL, der deutschen Gesellschaft für Limnologie, zusammengeschlossen, die 1984 von 66 Mitgliedern gegründet wurde und der heute ca. 1100 Wissenschaftler sowie Fachleuten aus Behörden und Ingenieurbüros angehören. Viele dieser Personen sind ebenfalls Mitglied in der Internationalen Vereinigung für Limnologie - Sintensio Internationales Limnologiae (IVL/SIL). Seit dem April 2014 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der DGL und der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.).

Das Wasser fließender Gewässer ist gekennzeichnet durch starke Durchmischung und somit weitestgehend homogener Beschaffenheit. Neben physikalischen Kenngrößen wie Abfluss, Strömungsgeschwindigkeit, Temperatur, elektrolytischer Leitfähigkeit und dem pH-Wert interessieren vor allem chemische Parameter wie die Gehalte an Sauerstoff, organischer Substanz, an Pflanzennährstoffen (N, P) sowie an verschiedenen Schadstoffen (u. a. Schwermetalle, organische Chlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel, Mikroschadstoffe wie z.B. Medikamentenrückstände). Die biologischen Untersuchungen von Flora und Fauna umfassen sowohl die Mikro- wie die Makrolebewesen. Als eigenes Ökosystem müssen in den Fließgewässern ausgewogene Verhältnisse zwischen Produzenten (grüne Pflanzen), Konsumenten und Destruenten gewährleistet sein, um eine Entartung der Lebensgemeinschaft zu verhindern.

Durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Oberflächengewässerverordnung (OgewV) sind viele Anforderungen, Verfahren und Bewertungen geändert worden. Wo früher die Wassergüteklasse für Fließgewässer festgelegt wurde, treten heute detaillierte Aussagen über die saprobielle Qualitätsklasse und die allgemeine Degradation unter Bezug auf das unbelastete Referenzgewässer in den Vordergrund.

Unser Service

  • Einsatz fachlich hochqualifizierter Biologen mit entsprechender Berufserfahrung
  • Erfassung der Gewässerstrukturen über eine standardisierte Habitatkartierung als Grundlage für biologische Erhebungen
  • Ermittlung des Saprobienindex als Maß für die Belastung durch sauerstoffzehrende Kohlenstoffverbindungen und Festlegung der Gewässergüte gemäß der DIN 38410 - M1
  • Biologisch-ökologische Untersuchungen gemäß des PERLODES-Verfahrens (das ist das Deutsche Bewertungssystem zur Klassifizierung der biologischen Qualitätskomponente Makrozoobenthos) auf Basis der DIN EN ISO 10870 und DIN EN 16150 gemäß Anhang V der EG-WRRL
  • Auswertung des SPEAR-pesticide-Index. Dieser dient der Bewertung einer unterschwelligen Belastung mit Insektiziden (typisch für kleinere Fließgewässer im landwirtschaftlich geprägten Raum).
  • Durchführung nahezu aller physikalisch-chemischer Analysen unter Einbeziehung der von kooperierenden Laboren durchgeführten chemischen Analytik nach DIN-Verfahren
  • Beratung hinsichtlich der Auswahl der Probenahmestellen, Dokumentation mit digitalem Foto und Erfassung metrischer Koordinaten (Rechtswert und Hochwert)
  • Konzeption und Durchführung chem.-physikalischer sowie biologischer Untersuchungen anlässlich akuter Gewässerverunreinigungen mit gutachterlicher Stellungnahme
  • Abwicklung umfangreicher biologischer Messprogramme
  • Berücksichtigung qualitätssichernder Maßnahmen, z.B. Fortführung einer Belegexemplarsammlung gemäß OGewV

Im Gegensatz zu fließenden Gewässern unterliegen stehende Gewässer sowohl im Tages- wie im Jahresverlauf ständigen Veränderungen. Auf Grund der Dichteanomalie des Wassers schichtet sich das Wasser in stehenden Gewässern, so dass es in tieferen Seen im Hochsommer zur Ausbildung eines warmen Epilimnions und eines kalten Hypolimnions kommt, zwischen denen ein Metalimnion mit steilem Temperaturgradient liegt. Weil sich das viel kältere Tiefenwasser nicht mehr mit dem warmen und viel 'leichteren' Oberflächenwasser mischt, entstehen vornehmlich in tieferen Gewässern chemisch-physikalisch und biologisch stark getrennte Einheiten, die sich erst durch die herbstliche Abkühlung und Windeinwirkung wieder auflösen. Da Wasser mit 4 °C die höchste Dichte aufweist, kommt es in unseren Breitengraden währende der Wintermonate und bei Eisbedeckung erneut zu einer Schichtung, die sich im Frühjahr wieder auflöst. Während der Durchmischungsphasen werden die im Sediment deponierten Nährstoffe wieder freigesetzt und tragen somit erheblich zur Trophie bei.

  • Auch während des Tages treten in stehenden Gewässern starke Änderungen auf. Die Photosyntheseaktivität der Algen und Makrophyten entzieht dem Wasser tagsüber Kohlensäure, der pH-Wert steigt nicht selten auf Werte bis weit über 9 und setzt Sauerstoff frei (bis über 200 % Sättigung), während nachts pH-Wert und der Sauerstoff durch den Verbrauch (Algen benötigen etwa 20 % des produzierten Sauerstoffs selbst) der gesamten Biozönose wieder sinkt. Poly- oder hypertrophe Seen sind deshalb frühmorgens oft ohne Sauerstoff, was die Hauptursache für Fischsterben darstellt.
  • Unser Service

    • Einsatz fachlich hochqualifizierter Biologen mit entsprechender Berufserfahrung
    • Kartierung des Gewässerprofils mittels Echolot
    • Aufnahme von chemisch-physikalischen Tiefenprofilen
    • Entnahme und Untersuchung von Wasserproben aus allen Schichten, Analyse nahezu aller physikalisch-chemischer Kenngrößen mit Unterstützung kooperierende Labore nach DIN-Verfahren
    • Entnahme von Sedimentproben
    • Entnahmen und Determination von Zooplankton und Phytoplanktonproben
    • Erfassung metrischer Koordinaten (Rechtswert und Hochwert) und Dokumentation mit digitalen Bildern
    • Erläuterung von Ursachen und Zusammenhängen, Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation
    • Gutachterliche Beurteilung der Trophie und Angabe von Sanierungsmöglichkeiten
    • Vermittlung fachkompetenter Hilfen

    Leistungen im Bereich Trinkwasser

    Nach der seit dem 01.01.2003 geltenden Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) ist grundsätzlich jedes Trinkwasser, dazu zählt jedes Wasser für den menschlichen Gebrauch, durch das zuständige Gesundheitsamt zu überwachen und zu untersuchen. Hauswasserversorgungen werden je nach Auflage der Gesundheitsbehörde jährlich mikrobiologisch und in regelmäßigen Abständen (meist alle 3 Jahre) chemisch-physikalisch geprüft.

    Grundsätzlich gelten alle Kriterien der TrinkwV2001 auch für gefördertes Brunnen- und Brauchwasser. Es macht keinen Sinn, auf Keimfreiheit im Trinkwasser zu achten, wenn das Planschbecken für Kleinkinder mit bakteriell kontaminiertem Wasser gefüllt oder der Gemüsegarten damit gesprengt wird. Enthält das Brauchwasser Eisen, hinterlässt es Flecken auf der Wäsche. Auch für die Nutzung von Teichen sollten die wichtigsten Kenngrößen des Speisewassers bekannt sein

    Unser Service

    • Entnahme und Untersuchung von mikrobiologischen bzw. chemisch- sensorisch-mikrobiologischen Trinkwasserproben nach TrinkwV2001
    • zertifizierte Probenehmer
    • an die vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt geforderten Kenngrößen angepasstes Prüfprogramm
    • sehr kurzfristige Probenahme bei dringenden Netzproben
    • auf Wunsch Weiterleitung der Ergebnisse an die zuständige Gesundheitsbehörde
    • Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung

    Änderungen, die durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung entstanden sind, sind in den News nachzulesen.

    Neben den Untersuchungen des Reinwassers nach TrinkwV fordert das MKULNV NRW (Umweltministerium) im Rahmen des § 50 LWG die Untersuchung von Rohwässern

    Unser Service

    • Durchführung der Untersuchungen nach Parametergruppe I und II der Rohwasserrichtlinie
    • Untersuchung des Rohwassers auf PBSM
    • Erstellung von Übersichten, die Grundlage eines Antrages auf Reduzierung von Parametern bei der zuständigen Behörde sein können
    • Beratung zur Nutzung von Synergieeffekten zur Einsparung von Untersuchungskosten (z.B. wenn das Rohwasser unbehandelt dem Netz als Reinwasser zugeführt wird, können alle im Rahmen der TrinkwV2001 gewonnenen Ergebnisse auf die Rohwasseruntersuchungen angerechnet werden. Dies gilt auch umgekehrt)
    • Auf Wunsch elektronische Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt, wenn gefordert auch in allen nötigen Dateiformaten

    Am 01.11.2011 ist die Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Damit sind Legionellenuntersuchungen für alle Betreiber von Wassererwärmungsanlagen, die einen Inhalt von mehr als 400 Litern aufweisen und/oder bei denen sich mehr als 3 Liter in der Warmwasserleitung zur entferntesten Entnahmestelle befinden, wenn sie die Nutzung durch Dritte in einem öffentlichen oder gewerblichen Rahmen ermöglichen, verpflichtend. Somit sind neben Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, Bädern, Sport- und Industrieanlagen sowie Campingplätzen auch Besitzer von Wohngebäude zur Untersuchung verpflichtet. Davon ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Untersuchungen sind, wenn keine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes vorliegt, in rein gewerblich genutzten Objekten alle 3 Jahre, in öffentlichen Objekten jährlich vorzunehmen.

    Durchführung der Untersuchungen

    Die Neufassung der TrinkwV fordert explizit „systemische“ Untersuchungen. Neben der Zapfstelle beim entferntesten Verbraucher muss zudem jeweils am Austritt des Warmwasserbereiters sowie am Wiedereintritt der Zirkulation eine Probe entnommen und untersucht werden, um zu prüfen, ob der im Verantwortungsbereich des Eigentümers liegende Teil der Trinkwasserinstallation den Anforderungen der TrinkwV entspricht.
    Diese Probenahmestellen müssen vom Betreiber vorgehalten bzw. eingerichtet werden und sind vor der Entnahme durch den Probenehmer zu desinfizieren. Zur Untersuchung werden im Fall eines Warmwassersystems mit einem Steigstrang insgesamt wie beschrieben drei Proben am Eintritt (Zirkulation) und Austritt des Warmwasserbereiters sowie an einer Zapfstelle, die möglichst weit vom Warmwasserbereiter entfernt ist, entnommen. Sind mehrere Steigstränge vorhanden, wird je Steigstrang eine weitere Endzapfstelle beprobt.
    Die Zapfstellen sollen repräsentativ und möglichst zur Desinfektion abflammbar sein. Dies bedeutet, dass sich zumindest am Ein- und Ausgang des Warmwasserbereiters metallene Entnahmehähne befinden sollten. An der vom Warmwasserbereiter entfernten Zapfstelle kann ggf. mittels Sprühdesinfektion entkeimt werden.

    Dokumentation der Untersuchung

    Betreiber einer Trinkwasserinstallation sind verpflichtet die Ergebnisse zu veröffentlichen, also den betroffenen Verbrauchern (z.B. Nutzern, Mietern, Gästen) zur Kenntnis zu geben. Zu diesem Zweck erstellen wir ihnen für jedes Warmwassersystem, Einhaltung des techn. Maßnahmenwertes an allen Probenahmestellen vorausgesetzt, ein Zertifikat, welches sie im Gebäude aushängen können. Bei Nichteinhaltung des technischen Maßnahmenwertes von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) von Legionellen pro 100 ml ist das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren sowie Sanierungsmaßnahmen (Spülung/Desinfektion) durchzuführen, über die wir sie mit einem positiven Befund eingehend informieren würden, sowie Nachuntersuchungen erforderlich.

    Unser Service

    • Kurzfristige Durchführung der akkreditierten Probenahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben
    • Analytik in Kooperation mit der Niederlassung Dr. Blasy – Dr. Busse GmbH der europaweit tätigen AGROLAB-Gruppe
    • Die Untersuchungsbefunde enthalten eine Beurteilung der Ergebnisse sowie im Fall einer Überschreitung des techn. Maßnahmenwertes Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
    • Auf Wunsch elektronische Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt bei Überschreitung des techn. Maßnahmenwertes
    • Kurzfristige Durchführung von Nachbeprobungen
    • Vermittlung eines Sachverständigen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse

    Rufen Sie einfach an und vereinbaren mit uns einen Termin.

    Badewasser unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich der Qualität. So sorgt die EU-Baderichtlinie für die notwenige Beschaffenheit von Badeseen, die DIN 19643 für die Vorgaben in Schwimm- und Badebecken. Bei der Betrachtung von Badeseen sind auch die natürlichen Vorgänge eines Sees miteinzubeziehen. Insbesondere seine Trophie wirkt sich auf alle Nutzungsarten aus. Trübungen werden häufig durch Algenblüten verursacht, Störungen des Badebetriebes auch durch das übermäßige Wachstum von Makrophyten. Ganz besonders zu beachten sind Blaualgenblüten, die wegen ihrer Toxine zu einer ernstlichen Bedrohung der Badenden werden können. Wenig bekannt und bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben sind Untersuchungen auf Hakenlarven von Nematoden, die aus den mit Wasservogelkot ausgeschiedenen Eiern über Wirtswechsel (Schnecken) an den ersten heißen Tagen des Jahres an der Oberfläche von befallenen Seen auf der Suche nach ihrem Endwirt auch di Haut von Menschen anbohren (in den Tropen bekannt als Bilharziose). Zwar sterben die als Cercarien benannten Larven hier schnell ab, können aber als Fremdeiweiß bei erneutem Befall starke Allergien (Cercariendermatose) auslösen. Fragen Sie uns nach Literatur, Untersuchungsmethodik und Bekämpfungsmaßnahmen. In Frei- und Hallenbädern ist die Prüfung der eingesetzten Desinfektionsmittel von großer Bedeutung um diese richtig zu dosieren. Aber auch die Untersuchung der chemisch-physikalischen sowie mikrobiologischen Beschaffenheit, um die Qualität des Wassers für den Badenden zu sichern.

    In Frei- und Hallenbädern stellt die Badewasserverordnung die gesetzliche Grundlage der vorzunehmenden Untersuchung dar. Wichtig sind hier Prüfungen der eingesetzten Desinfektionsmittel sowie der chemisch-physikalischen Beschaffenheit, um die Qualität des Wassers für den Badenden zu sichern.

    Unser Service

    • Zertifizierte Probenahme und Untersuchung von Badewasser aus Seen, Frei- und Hallenbädern nach den gesetzlichen Vorgaben
    • Analytik in Kooperation mit der Niederlassung Dr. Blasy – Dr. Busse GmbH der europaweit tätigen AGROLAB-Gruppe
    • Beurteilung der Ergebnisse
    • Auf Wunsch elektronische Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt

    70 % des Trinkwassers in Deutschland kommt aus Grundwasser und Uferfiltrat. Trotz der bereits guten Qualität ist in einigen Regionen eine Aufbereitung (u.a. Enteisenung, Entmanganung) nötig. Oberflächenwasser hingegen muss grundsätzlich aufbereitet werden.

    Unser Service

    • Entwicklung und Beratung für ein Aufbereitungs-Gesamtkonzept
    • Optimierung, Problemlösungen von Langsamsandfiltrationen, Flockungsfiltation
    • Beratung zu oxidativen Verfahren (u.a. Ozonung, Vermeidung von unerwünschten Nebenprodukten)
    • Enteisenung
    • Entmanganung
    • Entsäuerung bzw. Stabilisierung
    • Konzeption von Enthärtungsanlagen
    • Erstellung von Desinfektionskonzepten
    • Beratung bei mikrobiologischen Problemen
    • Optimierung von Aktivkohlefiltern (Spurenstoffelemination)

    Leistungen im Bereich Feststoff/Klärschlamm

    Die Klärschlämme von Abwasserbehandlungsanlagen stellen ein sehr gutes Monitoring für eine Vielzahl von Stoffen dar, die über die Schmutzwasserkanäle entsorgt werden. Durch die Beschränkungen der AbfKlärV sowie die teilweise schärferen Grenzwerte der Düngemittelverordnung sind vielfach Klärschlamme nicht mehr landwirtschaftlich verwertbar, obwohl sie gute biologisch-organische Dünger darstellen und die begrenzten Ressourcen von mineralischen Düngern schonen könnten. Hier gilt es, festzustellen, ob diese Belastungen eine geogen bedingte Ursache besitzen oder durch Einleitungen, die man abstellen kann, verursacht wurden.

    Mit Hilfe unserer bewährten Sielhautträger kann ein Monitoring in den Hauptsammlern und Kanälen von Gewerbegebieten aufgebaut werden, mit dem Einleiter von persistenten Stoffen schnell zu finden sind. Die Sielhautträger können über Jahre im Kanal verbleiben, die Sielhaut immer wieder neu abgestreift und untersucht werden.

    Unser Service

    • Bereitstellung von Sielhautträgern, Festlegung von Probenahmestellen mittels Karten der Kanalnetze und/oder gemeinsam mit dem Kunden
    • Einbringung und Beprobung der Sielhautträger
    • Gefäße und Anleitungen zum korrekten Befüllen bei der Eigenentnahme
    • Auswertung der Ergebnisse

    In allen Behandlungsanlagen von Abwässern fallen Schlämme an, deren Entsorgung durch Gesetze und Verfahren genau geregelt ist. Dies ist in erster Linie die Abfallklärverordnung (AbfKlärV) aus dem Jahr 1991, deren Novellierung sich immer wieder verzögert. Sie schreibt für Klärschlämme die zweimal jährliche Untersuchung nach § 3.5 (Schwermetalle, Nährstoffe, AOX) sowie alle zwei Jahr die nach § 3.6 (PCB, Dioxine usw.) jeweils als Doppelbestimmung vor. Für die Eigenüberwachung sowie die Entsorgung können darüber hinaus andere Häufigkeiten oder Parameterbeschränkungen bzw. -erweiterungen notwendig sein.

    Neben dem Düngemittelverkehrsgesetz greift seit dem Jahr 2012 die Düngemittelverordnung (DüMV) verstärkt in die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen ein und schreibt zwingend die Deklaration der Inhaltsstoffe vor. Ab dem Jahr 2015 gelten die dort für organische Dünger genannten Grenzwerte uneingeschränkt auch für Klärschlamm, so dass Kläranlagen mit geogen bedingten Belastungen im Einzugsbereich nicht mehr den Weg zur landwirtschaftlichen Verwertung beschreiten können. Andere, bisher unbeachtete, weil unter den Grenzwerten der AbfKlärV liegende Belastungen durch Schwermetalle wie Nickel, Blei und vor allem Quecksilber, deren Vorkommen allesamt anthropogenen Ursprungs ist, fallen auf. Der Nachweis von Salmonellen schließt eine landwirtschaftliche Verwertung außerhalb des eigenen Bundeslandes aus.

    Komposte aus Klärschlamm mit Zumischung andere Stoffe wie etwa Stroh unterliegen entweder der AbfKlärV/DüMV und/oder der Bioabfallverordnung und sind ebenfalls untersuchungspflichtig.

    Insgesamt ergeben sich aus diesen Vorschriften komplizierte Untersuchungen, die teils an Doppelproben, teils aber auch an einer dritten Probe, der DüMV-Begleitprobe Kosten günstig und unter Ausnutzung von Synergien zu analysieren sind.

    Ist ein Klärschlamm nicht landwirtschaftlich zu verwerten, können wir die Anforderungen für Deklarationsanalysen einer Vielzahl von thermischen Verwertungen in Kraftwerken und Verbrennungsanlagen prüfen und ggfl. einen Entsorgungsweg aufzeigen.

    Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen von landwirtschaftlichen Betrieben kann nach Rücksprache mit den Behörden als Einfachuntersuchung nach AbfKlärV vorgenommen werden.

    Unser Service

    • Regelmäßige Beprobung der Klärschlämme durch unsere zertifizierten Probenehmer
    • Kostengünstige und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Analytik in den Labo-ren von AGROLAB in Bruckberg bzw. im Zentrum für Dioxinanalytik in Bayreuth
    • Der Prüfbericht der AGROLAB enthält zu der Beurteilung die kostenfreie Düngemittel-deklaration unter Bezug auf die untersuchten Parameter
    • OWL Umweltanalytik prüft die Berichte und gibt diese an den Auftraggeber und auf Wunsch auch an die Entsorger oder andere Empfänger weiter
    • Rückfragen zu Befunden werden direkt von OWL Umweltanalytik GmbH beantwortet
    • Historie der Schadstoffe Ihrer bei uns untersuchten Klärschlämme
    • Beratung über andere Entsorgungswege

    Nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gibt es eigentlich kaum noch Abfälle. Tatsächlich können viele Stoffe, die in der Vergangenheit als Abfall nur zur Verfüllung von Deponie beitrugen, dem Kreislauf wieder zugeführt werden. Allerdings wissen viele 'Entsorger' nicht, dass diese Stoffe wie Rechen- und Sandfanggut von Kläranlagen oder Straßenkehricht untersuchungspflichtig sind und nur nach genauer Einhaltung von Kriterien wieder in unsere Umwelt ausgebracht werden dürfen. Sie schaffen sich somit die Altlasten von morgen und verlagern die Kosten auf die nächste Generation.

    Der Gesetzgeber hat zur Untersuchung von recyclefähigen Stoffen eine einheitliche Richtlinie geschaffen, nach der sowohl der Stoff selbst als auch das Eluat auf eine festgeschriebene Anzahl an Parametern untersucht werden muss. Dazu benennt die LAGA-Richtlinie Zuordnungswerte (Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und Z 2), wobei die Überschreitung auch bereits eines Zuordnungswertes nur noch die nächst höhere Kategorie der Entsorgung zulässt. So wird vermieden, dass in empfindlichen Bereichen (Bachufer, Erdwälle) bedenkliche Stoffe abgelagert werden, andererseits aber andere Nutzungen (Deponieabdeckung, Straßenbau) möglich sind.

    Ist ein Recycling des Abfalls nicht mehr möglich, muss auch für andere Entsorgungen wie die Deponierung oder thermische Verwertung entsprechend untersucht werden. Nachdem in der Deponieverordnung (DepV) als Nachfolger von TA Siedlungsabfall (TASI) und Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) eine zusammenfassende Ordnung mit Kriterien für die Deponieklassen I, II und II erstellt wurde, werden ähnlich der LAGA-Richtlinie festgeschriebene Parameterlisten sowohl in der Originalsubstanz als auch im Eluat untersucht und nach Zuordnungswerten für die Deponieklassen bewertet.

    Bei nicht näher bekannten Inhaltsstoffen eines Abfalls empfehlen wir eine kombinierte Untersuchung nach LAGA und DepV, was zum einen eine Zeitersparnis bringt, wenn der LAGA-Zuordnungswert Z 2 überschritten sein sollte und zum anderen durch die Ausnutzung von Probenvorbereitungen (Trocknung, Mahlen, Aufschluss usw.) Kosten günstiger analysiert werden kann.

    Analog zum Klärschlamm, der nicht landwirtschaftlich verwertet werden kann, lassen wir auch Deklarationsanalysen für die thermische Verwertung diverser Kraftwerke erstellen.

    Vielfach wird beim Umbau von Gebäuden Material sichtbar, das im Verdacht steht, Künstliche Mineralfasern und/oder Asbest zu enthalten. Die Untersuchung dieser Materialen bieten wir ebenfalls mit unserem Kooperationspartner AGROLAB an.

    Unser Service

    • Probenahme nach LAGA durch zertifizierte Mitarbeiter
    • Analytik in den Laboren der AGROLAB Labor GmbH
    • Erstellung des Prüfberichtes und Auswertung nach LAGA/DepV in einer Exceltabelle
    • bei Bedarf Übermittlung des Befundes direkt per Mail an Kunden und Entsorger
    • Auch zusätzliche Wünsche des Deponiebetreibers werden berücksichtigt
    • Zeitnahe elektronenmikroskopische Untersuchung von Materialproben auf Asbest und Künstliche Mineralfasern

    Sonstige Leistungen

    Das im Faulturm im Wesentlichen durch die Tätigkeit von Methanbakterien aus der organischen Substanz gebildete Klärgas besitzt einen hohen Brennwert und wird zur Energieerzeugung in Blockheizkraftwerken genutzt. Allerdings können verschiedene Beimengungen von anderen Gasen wie Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxyd, Schwefelwasserstoff, Chlor und Fluor möglicherweise schädigend wirken. Eine besondere Bedeutung kommt außerdem den Siloxanen zu. Von großer Bedeutung ist bei Klärgasuntersuchungen eine ordnungsgemäße Probenahme. Wir verwenden als Einmalgefäß ausschließlich Tedlarbeutel, die für die Analytik von Klärgas und hier besonders für die Bestimmung von Siloxanen geeignet sind.

    Unser Service

    • Probenahme von Klärgas in Tedlarbeuteln
    • Analytik im Labor RUK, Longuich mit Erstellung des Prüfberichts

    Haben Sie ein seltsames Tier entdeckt? Krabbelt hier eine Larve, die Sie ekelt. Wächst auf einem Wasserfilter ein Belag? Dann fragen Sie uns. Unser Team von Biologen verschiedener Fachrichtungen wird versuchen, Ihnen zu helfen. Wir untersuchen alle biologischen Materialien, erklären Ihnen Zusammenhänge und geben Hinweise auf ausgehende Gefährdungen oder die mögliche Harmlosigkeit. Für besondere Untersuchungen von Belägen bieten wir ebenso eine Analytik mittels Rasterelektronenmikroskop durch das Labor CRB Analyse Service GmbH an, die mittels Röntgenfluoreszenzanalytik Haupt- und Spurenelemente solcher Materialien identifizieren kann.

    Bedenken Sie aber bitte, dass wir als Unternehmen auch die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter bezahlen müssen und beschränken sich auf wirklich Notwendiges. Keine Angst, wir sagen Ihnen rechtzeitig, wenn wir für Auskünfte und Arbeiten bezahlt werden wollen.

    Unser Service

    • Untersuchung biologischer Materialien mit Stereolupe (bis 80 fache Vergrößerung) und Lichtmikroskop (bis 1000 fache Vergrößerung)
    • Anfertigung digitaler Aufnahmen mittel 14-Megapixel-Kamera
    • Bestimmung von wirbellosen Tieren
    • Interpretation von Befunden der Röntgenfluoreszenzanalytik